Holzkorporation Hegnau seit 1836

Waldhütte Hegnau

Wir haben eine wunderschöne Waldhütte, die 2011 umgebaut wurde und für Feste und Feiern im privaten Rahmen gemietet werden kann — zur Reservation.

Adresse
8604 Kindhausen, Richtung Wangen — Lageplan
Kapazität
Gruppen bis max. 40 Personen
Benützungsgebühr
CHF 275.– pro Tag inkl. Holz, zzgl. CHF 100.– Schlüsseldepot

Beschreibung

Die Waldhütte Hegnau ist beliebt als Ort für Feste und Feiern im privaten Rahmen. Gruppen bis maximal 40 Personen finden ausreichend Platz in der gemütlichen Hütte. Auch kleine Anlässe und Kindergeburtstage lassen sich dort fröhlich feiern.

Im Winter kann die Waldhütte mit dem Schwedenofen beheizt werden. Ein TOITOI-WC und Strom sind vorhanden.

Folgendes wird zur Verfügung gestellt

Selbst mitzubringen

Die Waldhütte muss aufgeräumt und gereinigt verlassen werden. Denken Sie an Putzlumpen, Reinigungsmittel und Wasser zum Reinigen der Tische sowie Abfallsäcke und ggf. Aschenbecher.

Bilder

Forsthaus-Ordnung

Diese Anlage mit Sitzplatz, Grill und Feuerstelle gehört der Holzkorporation Hegnau. Die Benützung unterliegt der Erlaubnis durch den Vermieter. Unerlaubte Benützung ist untersagt. Fehlbare können weggewiesen und angezeigt werden.

Objekt

Forsthaus für bis zu 40 Personen mit Holzofen, überdachtem Sitzplatz, Feuerstelle, Grill mit Tischen und Bänken. Chemisches WC, Beleuchtung durch Stromgenerator, kein fliessendes Wasser. Brennholz für Feuerstelle und Stubenofen wird in angemessenem Rahmen zur Verfügung gestellt; bei überdurchschnittlichem Verbrauch kann es verrechnet werden. Grill für mitgebrachte Holzkohle.

Zweck

Die Anlage kann für private und/oder gesellschaftliche Anlässe gemietet werden. Öffentliche Veranstaltungen und Kundgebungen sind untersagt. Ein Mietvertrag wird nur mit erwachsenen Personen geschlossen.

Dauer

Die Abgabe wird bei Mietbeginn vereinbart. Die Rückgabe hat spätestens am nächsten Tag um 9.00 Uhr zu erfolgen.

Reinigung

Tische und Bänke feucht abwischen, Rückstände entfernen, Bänke auf Tische legen, Böden wischen, Grill reinigen, warme Asche liegen lassen. Sitzplatz, Feuerstelle und Umgebung säubern, Grillrost gereinigt im Vorraum deponieren. Nachreinigung wird mit mindestens Fr. 60.–/Stunde verrechnet.

Abfälle

Abfall mitnehmen.

Mobiliar

Dem Inventar ist Sorge zu tragen. Tische und Bänke des Innenraums dürfen nicht im Freien aufgestellt werden. Schäden sind unverzüglich dem Vermieter zu melden und zu bezahlen. Keine Klammern und Nägel an Wänden und Tischen. Ballone etc. sind vor der Rückgabe zu entfernen.

Verboten sind

Zusätzliche Generatoren, Musikanlagen, übertriebener Lärm.

Zufahrt

Die direkte Zufahrt zum Forsthaus ist gestattet. Parkplatz beim Forsthaus benützen, max. 5 Autos. Auf den übrigen Waldstrassen gilt das allgemeine Fahrverbot.

Haftung

Für Schäden aus der Benützung der Anlage sowie Beschädigungen an Hütte, Mobiliar, Umgebung oder gegenüber Dritten haftet der vertragliche Mieter. Im Übrigen gelten das kantonal-zürcherische Waldgesetz und die Polizeiverordnung der Gemeinde Volketswil. Der Vermieter lehnt jegliche Haftung ab.